Achten wir aufeinander – beachten wir im Arbeitsalltag und im Privatbereich die nötigen Verhaltensregeln, damit die Ansteckungsrate wieder sinkt. Sobald dies der Fall ist und die gesetzlichen Vorgaben es wieder zulassen, wird die Situation neu bewertet.
Besuche sind ausschließlich in der Geburts- und Kinderabteilung, auf der Palliativstation und in begründeten Fällen möglich, das heißt:
- Eine Begleitperson bei/nach der Geburt
- Begleitung oder Besuch minderjähriger/unterstützungsbedürftiger PatientInnen
- im Palliativ-/Hospizbereich bzw. zur Begleitung von Sterbenden/kritischen
Lebensereignissen
- in begründenden Ausnahmefällen sind Einzelgenehmigungen möglich (z.B. für Bezugspersonen Demenzkranker)
Erlaubte Besucher*innen tragen jedenfalls eine FFP2-Atemschutzmaske ohne Ventil.
Die Besuchszeiten für diese Ausnahmefälle sind in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr im Ausmaß von höchstens 30 Minuten.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
MEDIENKONTAKT
Barbara Schindler-Pfabigan
Landesklinikum Mistelbach - Gänserndorf
Tel.: +43 (0)2572 9004-22050
E-Mail: presse@mistelbach.lknoe.at