Informationen zum Klinikaufenthalt  

Assistenz-und Therapiehunde

Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Therapiehunde sind Hunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Diese sind am Anstaltsareal und in der Krankenanstalt grundsätzlich gestattet.

Aus hygienischen Gründen sind diese dennoch in folgenden Bereichen nicht gestattet:
Im gesamten OP- und Behandlungsbereich, in sämtlichen Intensivbehandlungs- und Intensivüberwachungsbereiche, in den gesamten Stationsbereichen (ausgenommen in Fällen, in denen der ausgebildete Assistenzhund als Begleitung eines Besuchers die Bettenstation betritt) und in allen Bereichen der Lebensmittellagerung, Lebensmittelzubereitung und Lebensmittelausgabe mit Ausnahme der allgemeinen Bereiche wie z. B. Cafeteria.

Das Mitnehmen von Tieren, ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde, auf das Anstaltsareal sowie in die Krankenanstalt selbst ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.


Fotografieren und Filmen

Das Klinikum ist ein besonders sensibler Ort und unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen. Uns ist vor allem das Recht der Privatsphäre unserer PatientInnen und MitarbeiterInnen sehr wichtig. Dies betrifft folglich auch das Fotografieren und Filmen.

Daher dürfen nur Personen fotografiert oder gefilmt werden, die ausdrücklich zugestimmt haben und damit einverstanden sind.
Das Filmen und Fotografieren von Klinikeinrichtungen und Räumlichkeiten ist nur mit Genehmigung der Klinikleitung erlaubt.


Mitgebrachte Medikamente

Diese sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht ohne Rücksprache mit dem behandelnden Stationsarzt einnehmen und bei der Aufnahme auf der Station sowohl dem Arzt als auch der Aufnahmeschwester bekannt geben. Es könnten sich Unverträglichkeiten mit den vom Arzt verordneten Heilmitteln ergeben und den Erfolg Ihrer Behandlung erheblich gefährden!


Portier

Unser Portierdienst steht jedem sieben Tage in der Woche für 24 Stunden pro Tag zur Verfügung. Die Organisation ist im Sinne einer zentralen Leitstelle aufgebaut. Natürlich verfügen wir über zahlreiche Telefonleitungen, trotzdem kann es in Stoßzeiten dazu führen, dass Sie bei einer telefonischen Anfrage von Außen auf Ihren Ansprechpartner etwas warten müssen. Wir ersuchen ebenfalls um Verständnis, dass es grundsätzlich untersagt ist, dass der Portier Auskünfte über Patienten oder Mitarbeiter des Krankenhauses weitergibt. Auskünfte zur Orientierungshilfe, bzw. telefonisches Weitervermitteln wird gerne erledigt.


Rauchen und Alkohol

Raucher und Patienten, welche regelmäßig alkoholische Getränke zu sich nehmen, haben es im Krankenhaus sicher nicht leicht. Natürlich dürfen Sie rauchen, wenn der Arzt es Ihnen erlaubt. Nehmen Sie aber bitte Rücksicht auf Ihre Mitpatienten und rauchen Sie nur in den im Krankenhaus vorgesehenen Raucherzonen. Vor allem wegen akuter Brandgefahr ist in den Krankenzimmern das Rauchen strengstens untersagt. Der Genuss von alkoholischen Getränken darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung Ihres behandelnden Arztes in der von ihm genehmigten Art und Menge erfolgen.