Gynäkologische Ambulanz

Montag bis Freitag 8:30 – 13:00 Uhr, mit telefonischer Voranmeldung (Montag bis Donnerstag 8:00 -  12:00 Uhr) unter 02572/9004-12870 

  • Allgemeine gynäkologische Ambulanz
  • Ambulanz für spezielle gynäkologisch-chirurgische Fragen
  • Gynäkologisch-onkologische Erstvorstellungsambulanz,
  • Dysplasieambulanz
  • Ambulanz für endokrinologische (hormonelle) Fragestellungen

Geburtshilfe-Ambulanz

Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr mit telefonischer Voranmeldung unter 02572/9004-13880

Die Geburtshilfliche Ambulanz finden Sie im Haus A, 1. Stock vor dem Kreißsaal.

Geburtsanmeldung: Für die Geburtsanmeldung (ab der 37. Schwangerschaftswoche möglich) ist eine Terminvereinbarung zwei Wochen vorher notwendig.

Pränataldiagnostik: Screenings nur nach telefonischer Voranmeldung (Montag bis Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr) unter 02572/9004-12870

Wir möchten uns bei der Untersuchung ganz auf Sie und Ihr Kind konzentrieren. Kommen Sie bitte mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin in die Ambulanz. Wenn Sie in dieser Schwangerschaft das erste Mal zu uns kommen, gehen Sie zuerst in die Aufnahme (Ebene 0), um eine Ambulanzkarte für die Geburtshilfliche Ambulanz zu lösen. Bringen Sie bitte eine Überweisung Ihres Facharztes oder Ihrer Fachärztin mit.

Bitte verzichten Sie 24 Stunden vor der Untersuchung auf das Eincremen und Einölen Ihres Bauches und entfernen Sie vor der Untersuchung Bauchnabelpiercings. Vor der Untersuchung ist das jeweilige Aufklärungsblatt (Ersttrimester- oder Organscreening) durchzulesen. Sie finden das Blatt im Wartebereich vor der Screening-Ambulanz oder Sie drucken es bereits zu Hause aus (siehe Dokument „Aufklärungsblatt Ersttrimesterscreening“ bzw. „Aufklärungsblatt Organscreening“). Im gemeinsamen Aufklärungsgespräch klären wir etwaige Fragen. Am besten bringen Sie das jeweilige Aufklärungsblatt und die Verpflichtungserklärung (siehe Dokument „Verpflichtungserklärung“) schon ausgefüllt zur Untersuchung mit.

Screeninguntersuchungen sind eine Privatleistung. In ausgewählten Fällen können Sie um eine Kostenbefreiung ansuchen (siehe Dokument „Kostenbefreiung Screeninguntersuchung“).