Besuche sind wieder erlaubt – mit negativem Test und FFP2-Maske!

MISTELBACH – Seit 10. März sind aufgrund der neuen Novelle der COVID-Schutzmaßnahmen-Verordnung wieder Besuche im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf erlaubt.

Ab sofort ist pro PatientIn wieder ein/e BesucherIn pro Tag erlaubt.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass BesucherInnen das Klinikum nur mit einem Attest über einen NEGATIVEN Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) betreten dürfen! Keine Nachweispflicht gilt bei

  • Begleitung zu einer Entbindung,
  • Palliativ- und Hospizbegleitung und
  • Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.

Während des gesamten Aufenthalts im Klinikum ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Besuchszeiten sind in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr, im Ausmaß von höchstens 30 Minuten. Diese halbe Stunde Besuchszeit können Sie bis 18 Uhr in Anspruch nehmen, da es gerade um 14 Uhr immer wieder zu Wartezeiten beim Einlass kommen kann.

Besuche an COVID- und Quarantäne-Stationen sind zu Ihrer eigenen Sicherheit nur in strikten Ausnahmefällen mit Voranmeldung möglich!

Die Verpflichtung des Nachweises eines negativen Testergebnisses (Antigen oder PCR-Test) gilt auch für Begleitpersonen von PatientInnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!